Ist die islamische Frau gleichberechtigt mit dem islamischen Mann?
Ein schützendes Gewand:
Die Grundlage des Verhältnisses von Mann und Frau finden wir in dem folgenden Vers wiedergegeben:
„... Sie sind euch ein Gewand, und ihr seid ihnen ein Gewand ...“ (2:188)
Ein Gewand schützt vor äußeren Einflüssen, wie etwa Kälte oder Hitze. Weder Mann, noch Frau stehen hier dem Partner gegenüber erhöht oder erniedrigt.
Dabei sind Männer wie Frauen gleichermaßen in der Lage, die besonderen Gunstbeweise Gottes zu erlangen:
„Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die standhaften Männer und die standhaften Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen ... - Allah hat ihnen Vergebung und herrlichen Lohn bereitet.“ (33:36)Mann und Frau sind unterschiedlich:
Die Wissenschaft hat mittlerweile bewiesen, dass nicht nur die biologische Funktion, sondern der gesamte Mensch, seine Psyche und Physis, durch sein Geschlecht mitbestimmt ist.
Es ist daher sicherlich unzulässig, bei bestimmten Situationen auf einer absoluten Gleichberechtigung zu beharren, etwa zu Zeiten der Schwangerschaft. Hier muss die Frau vergleichsweise mehr Rechte genießen als der Mann, da sie einer besonderen Herausforderung unterliegt und besonderen Schutz benötigt. Auch in nicht-muslimischen Gesellschaftsformen wird dem Rechnung getragen, in dem es einen besonderen Mutterschutz gibt.
Auf ähnliche Weise wird es allerorten als meist selbstverständlich angesehen, dass Frauen sich mit Männern in sportlichen Disziplinen nicht messen.Mann und Frau sind gleichwertig:
Der Lohn für gute Absichten, aufrichtiges Handeln, und treuen Glauben ist für Männer und Frauen der gleiche:
„Allah hat den gläubigen Männern und den gläubigen Frauen Gärten verheißen, die von Strömen durchflossen werden ...“(9:72)
Allgemein kann man also von einer Gleichwertigkeit von muslimischen Frauen und Männern sprechen. Der Begriff Gleichberechtigung ist eher unpassend, da wir es mit unterschiedlichen Ausgangslagen zu tun haben. Der Heilige Koran erwähnt dies in den vielfach missverstandenen Versen:
„Und wie die Frauen Pflichten haben, so haben sie auch Rechte, nach dem Brauch; doch haben die Männer einen gewissen Vorrang vor ihnen...“ (2:229)
„Die Männer sind die Verantwortlichen über die Frauen, weil Allah die einen vor den andern ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben...“ (4:35)
Der Heilige Koran auferlegt somit dem Mann, für die finanziellen Belange der Familie zu sorgen, eine Pflicht, von der Frauen befreit sind. Durch dieses „Mehr“ an Verantwortung obliegen ihm Rechte, die sich aus den ihm auferlegten Pflichten ergeben. So steht ihm beispielsweise hinsichtlich finanzieller Belange ein stärkeres Mitbestimmungsrecht zu, schließlich kann er besser einschätzen, was ihm möglich ist. Für die Frau bedeutet diese Vorgabe eine Erleichterung. Sie kann mit ihrem Eigentum tun und lassen, was sie möchte und ist nicht verpflichtet, davon etwas an ihren Ehemann abzugeben.
Darüber hinaus spricht der Heilige Koran über die persönlichen Rechte von Mann und Frau und betont, dass sie, den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend, den Frauen gleichermaßen wie den Männern gegeben sind. So haben beide Geschlechter das Recht auf freie Auswahl des Ehepartners, auf Scheidung, auf politische Wahlentscheidung auf Entwicklung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten etc.
Indes hat Allah dem Verheißenen Messias des Islam, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmadas, eine Offenbarung gewährt, die lautet:
„Die Frauen sind nicht Eure Dienerinnen sondern Eure Gefährtinnen“. (Tadhkira, Verlag der Islam: 1997) Auch hieraus wird deutlich, dass Mann und Frau absolut gleichwertig sind.

