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15.09.2012, Leserbriefe zum Schmähfilm gegen Muhammad (saw)

Wo religiöse Werte verspottet werden

Zur Gewalt seitens der Muslime wegen des Schmähfilms "Unschuld der Muslime" (F.A.Z. vom 20. September) kommt mir folgender Koranvers in den Sinn: "Wenn ihr hört, dass die Zeichen Allahs geleugnet und verspottet werden, dann sitzet nicht bei ihnen (den Spöttern), bis sie zu einem anderen Gespräch übergehen" (Sure 4, Vers 141). Das ist die Lehre des Islams und der Lebenspraxis des Propheten Mohammed in Bezug auf Blasphemie. Nicht etwa zur Gewalt greifen, Botschaften verbrennen oder Menschen töten, wie es diese fundamentalistischen Muslime tun, die zur Erfüllung ihrer ideologischen Machtwünsche den Islam als Vorwand nehmen. Der Islam verbietet die Bestrafung von Blasphemie und lehrt die Muslime, ihrem Protest dadurch Ausdruck zu verleihen, dass sie solche Orte und Versammlungen, wo religiöse Werte verspottet und beleidigt werden, meiden und verlassen. Aber absurd sind auch diese Beleidigungen des Islams und des Propheten Mohammed. Die Macher berufen sich auf die Meinungsfreiheit, jedoch sollte diese Freiheit nicht missbraucht und Grenzen überschritten werden, welche dann die Würde des Menschen angreifen.

Qudzia Ahmed [Abgedruckt in der FAZ am 01.10.2012]


Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des Films „Unschuld der Muslime“ möchte ich gerne einige Worte äußern.
Zunächst einmal möchte ich darauf eingehen, dass im Film gezeigt wird, dass der Islam Schuld an vielen Gewalttaten sei. Dabei muss beachtet werden, dass gerade dieser Film zu solchen Unruhen geführt hat, die viel schlimmer sind als das, was dem Islam vorgeworfen wird. Allein der Begriff „Islam“ bedeutet „Friede“. Der heilige Prophet legte sehr viel Wert darauf seine Mitmenschen mit den Worten „assalamo aleikum“ zu begrüßen, das übersetzt bedeutet „Friede sei mit dir“. Außerdem heißt es im heiligen Quran „Allah mag Unfrieden nicht“ (2:206). All dies zeigt, wie sehr der Islam uns den Frieden beibringen möchte. Dieser Film ist eine Provokation für unwissende Menschen, die mit gewalttätigen Protesten antworten und anschließend denken, damit den Islam erfolgreich verteidigt zu haben. Ich appelliere auch an diese Menschen, diesen Unruhen ein Ende zu bringen und so zu reagieren, wie es Allah von uns erwartet, nämlich mit Geduld. Allah sagt im Quran „(...)doch gib frohe Botschaft den Geduldigen, Die sagen, wenn ein Unglück sie trifft: Wahrlich, Allahs sind wir und zu ihm kehren wird heim.“ (2:156 f.)
Darüber hinaus muss gesagt werden, dass die Meinungsfreiheit den Menschen zwar Freiheit bietet, allerdings die Gefühle vieler Menschen verletzt, was wiederum die Religionsfreiheit in gewissen Maßen einschränkt.
Bitte denken Sie darüber nach, ob die Welt nicht friedlicher sein könnte, wenn man die Werte und Gefühle anderer Menschen berücksichtigen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Naela Najam


Sehr geehrte Redaktion,
was haben die Filmemacher des Schmähvideos von der muslimischen Bevölkerung eigentlich erwartet, als sie den Film veröffentlichten? Sicherlich keine Freundschaftsgrüße, sondern genau das, was danach zu sehen war: Gewalt und das Töten von Unschuldigen. Diese Gewalt, die im vermeintlichen Namen der Ehre des Propheten ausgeübt wird, ist bedauerlich und vorbehaltlos zu verurteilen. Eine weltliche Strafe für Verunglimpfungen und blasphemische Äußerungen sieht der Islam nicht vor. Der Islam lehnt jegliche Gewalt im Namen der Religion ab. Es heißt im Heiligen Koran, "Allah mag Unfrieden nicht!" (2:206). Dieses Leitprinzip müssen alle Muslime beherzigen. Aber auch antiislamische Gegner sollten nicht provokativ die Gemüter unwissender Muslime erhitzen, denn die unberechtigte Verunglimpfung des Heiligen Propheten ist das Schlimmste, was einem Muslim widerfahren kann.
Um ein friedliches Miteinander in der Welt zu begünstigen, ist der respektvolle Umgang mit anderen Religionen eine wichtige Voraussetzung.

Mit freundlichen Grüßen
Saleha Ahmed


Sehr geehrte Damen und Herren,
in Deutschland und in anderen demokratischen Ländern herrscht Meinungsfreiheit, das heißt man darf seine Meinung äußern ohne dafür bestraft zu werden. Das ist auch gut so. Jedoch werden diese Privilegien durch Gesetze eingeschränkt damit ein Staat funktionieren kann und sodass sich keiner verletzt fühlt. Seit Tagen wird darüber gesprochen, ob man den auf YouTube veröffentlichten Muhammad-Film verbieten sollte oder nicht. Dazu möchte ich mich wie folgt äußern. Der Muhammad-Film hat einen großen Aufstand ausgelöst. Unschuldige Menschen wurden ermordet, da sich viele Muslime durch diesen Film provokativ angegriffen fühlen. Mich als eine Muslima hat der Film ebenfalls zutiefst verletzt. Etwas, was den Menschen verletzt, wird im deutschen Grundgesetz weder gewollt noch wird es toleriert. Der Film zeigt eine Seite des Islams, die nicht existiert und nicht mit den Lehren vereinbar ist. Damit nicht noch mehr Unschuldige ermordet werden und die Muslime sich auch nicht angegriffen fühlen, bin ich der Meinung, dass man diesen Film öffentlich nicht zeigen sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Sana Abbas


Schmäh-Video - Zeigen oder nicht zeigen?

Was sagt das Gesetz dazu?

Unglücklicherweise wurde in den USA ein Schmäh-Video über den Heiligen Propheten des Islams, Mohammad (Friede und Segnungen Allahs seien auf Ihm), gedreht. Dies hat zur Folge, dass massive Reaktionen in der muslimischen Welt ausgelöst wurden. Viele Muslime, seien sie in Afrika, Amerika oder Europa, sind von dieser Vorgehensweise zu tiefst verletzt.

Auch wir Muslime in Deutschland sind über die Diskussionsfrage, ob das Schmäh-Video gesetzlich veröffentlicht werden sollte oder nicht, sehr enttäuscht. Wir empfinden es für selbstverständlich, dass Deutschland zu einem Verbot tendieren würde, da durch das Video die Menschenwürde aller Muslime verletzt wird. Nun stellt sich hier die Frage, ist der Staat jedem Menschen in dieser Situation gerechtfertigt?

Was sagt das Grundgesetz überhaupt dazu?

Im Grundgesetz heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." - Artikel 1 § 1

Als Gegenargument bringen die Opponenten den Artikel 5, der sich auf die Meinungsfreiheit bezieht. Hier stellt sich wiederum die Frage, ob die Meinungsfreiheit nicht begrenzt ist?

Die Meinungsfreiheit ist insofern begrenzt, dass man die Würde des Menschen und seine Rechte nicht verletzt und nicht gegen das Gesetz verstößt.

Denn es heißt auch im Artikel 2 § 1: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Wie jedem bekannt ist, gilt in Deutschland die Glaubensfreiheit. „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Artikel 4 § 1

Wie schon erwähnt wurden zahlreiche Muslime durch das Video verletzt. Durch eine Veröffentlichung in Deutschland, würde die friedliche Atmosphäre, die momentan hier herrscht, gestört werden.

Diese ganzen Punkte im Auge beibehaltend, wenden wir uns an den Staat und fragen uns, ob er die Veröffentlichung für sinnvoll hält?
(Sabahat Zaheer Tahir & Hira Hafeez)

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